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AGBs

dinustours tritt am Markt für Aktivreisen auf. dinustours kann bei den angebotenen Touren/Reisen sowohl als Veranstalter als auch als Vermittler auftreten. Im Falle einer Vermittlung wird der Reisevertrag mit dem vor Ort durchführenden Veranstalter abgeschlossen, die Reisebedingungen können in diesem Fall von jenen von dinustours abweichen. Alle in diesem Zusammenhang notwendigen, je nach Reise angepassten Informationen, sind für den Reisenden vor Vertragsabschluss ersichtlich. Gemeinsam mit der enthaltenen Datenschutzerklärung und den Informationen zu den entsprechenden gesetzlichen Vorschriften, werden nachfolgende Reisebedingungen Inhalt des, zwischen dem Reisenden und dinustours geschlossenen, Reisevertrages.

 

I. ABSCHLUSS DES REISEVERTRAGES

1. Mit der Anmeldung bietet der Reisende dinustours den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann mündlich, telefonisch, mittels Buchungsformular (online oder in gedruckter Form), per Post, per E-Mail oder auf sonstige schriftliche Weise erfolgen und ist auch für alle mitgenannten Reisenden bindend. Die vorliegenden Reisebedingungen werden – auch im Namen der mitgenannten Reisenden – verbindlich anerkannt.

2. Der Vertrag kommt mit Annahme durch dinustours, bzw. bei vermittelten Reisen durch den jeweiligen Veranstalter, durch Zusendung der Buchungsbestätigung/Rechnung (= Pauschalreisevertrag) zustande.

3. Zusätzliche Vereinbarungen und Änderungen des geschlossenen Pauschalreisevertrages bedürfen einer schriftlichen Bestätigung durch dinustours. Kundenwünsche sind grundsätzlich unverbindlich. dinustours wird diese weiterleiten, wobei darin jedoch keine Zusage liegt, da deren Umsetzung teilweise in die Organisation des jeweiligen Leistungsträgers fällt (z.B. Zuteilung der Zimmer). Nur bestätigte Kundenwünsche sind Kundenvorgaben im Sinne des Pauschalreisegesetzes.

 

II. BEZAHLUNG

Nach Erhalt der Buchungsbestätigung/Rechnung, ist der komplette Reisepreis sofort fällig. Auf der Buchungsbestätigung/Rechnung sind entsprechende Bankkonten, sowie Details zur Zahlung angeführt. Bei Banküberweisung ist sicherzustellen, dass der volle Rechnungsbetrag gutgeschrieben wird. Eventuelle Kosten des Zahlungsverkehrs gehen, insbesondere bei Überweisung in Fremdwährungen, zu Lasten des Reisenden.

 

III. RÜCKTRITT DES REISENDEN / ERSATZTEILNEHMER / UMBUCHUNG

1. Vor Reiseantritt kann der Reisende jederzeit vom Vertrag zurücktreten, der Rücktritt ist schriftlich zu erklären. Im Falle des Rücktritts bis 5 Tage vor Reisebeginn (= Stornierung) oder Nichtantrittes der Reise (= Nichtantritt), werden folgende Stornogebühren (= Entschädigung für den Veranstalter) verrechnet:

Stornogebühren (= Entschädigung): 20 % des Reisepreises (= Rechnungsbetrag), Bei „Nichtantritt“ und Reiseabbruch 100 % des Reisepreises.

Zur Deckung allfälliger Stornogebühren (= Entschädigung) ist eine Reiserücktrittsversicherung inkl. Reiseabbruchversicherung empfehlenswert. Details zu weiteren empfohlenen Versicherungen siehe Ziffer VI. 11.

2. Jeder angemeldete Reisende kann sich bis spätestens einen Tag vor Beginn der Reise durch einen geeigneten Dritten (vgl. § 7 PRG bzw. Ziffer V. 1–4. dieser Reisebedingungen) ersetzen lassen und somit den Vertrag auf eine Person übertragen, die alle Vertragsbedingungen erfüllt. Tritt eine Ersatzperson an die Stelle des ursprünglichen Reisenden, wird hierdurch der ursprüngliche Vertrag nicht berührt. Für noch ausstehende Beträge haften sowohl der ursprüngliche Reisende als auch die Ersatzperson.

3. Änderungen der Buchung hinsichtlich Zimmeranzahl oder -art, der Hotelkategorie und Verpflegungsart sind – sofern dies in den Hotels möglich und die entsprechende Kapazität vorhanden ist – grundsätzlich bis 14 Tage vor Reisebeginn durchführbar. Für derartige Buchungsänderungen werden pro Person EUR 50,– verrechnet.

 

IV. RÜCKTRITT VON dinustours

1. Leistet der Reisende die Zahlung oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten und sollte der volle Rechnungsbetrag noch nicht eingegangen sein – obwohl dinustours zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist und ihre gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat – so ist dinustours berechtigt, einseitig vom Reisevertrag zurückzutreten und den Reisenden mit Rücktrittsgebühren/Stornogebühren gemäß Ziffer III. 1. zu belasten.

2. Ist dinustours aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert, und geht eine Rücktrittserklärung dem Reisenden unverzüglich, spätestens jedoch vor Beginn der Pauschalreise zu, so kann dinustours vor Beginn der Reise gegen volle Erstattung aller bereits getätigten Zahlungen, aber ohne Zahlung einer zusätzlichen Entschädigung vom Reisevertrag zurücktreten.

3. Sollten sich für die Reise weniger Personen als die bei Buchung angegebene Mindestteilnehmerzahl angemeldet haben und die Rücktrittserklärung des Reiseveranstalters geht dem Reisenden vor Beginn der Reise zu, so kann dinustours gegen volle Erstattung aller bereits getätigten Zahlungen, aber ohne Zahlung einer zusätzlichen Entschädigung vom Reisevertrag zurücktreten.

4. dinustours kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn ein Reisender die Reise vor Ort nachhaltig stört oder sich in einem solchen Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrags gerechtfertigt ist.

 

V. LEISTUNGEN

1. Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind die zum Buchungszeitpunkt vorliegenden Reiseausschreibungen von dinustours für die jeweils gebuchte Reisezeit (Saison) maßgeblich, nicht aber abweichende Erklärungen oder Zusagen von Orts- oder Hotelprospekten oder sonstigen Dritten. Landestypische Spezifika, wie etwa bei der Hotelkategorisierung nach Sternen oder dem Umfang des Frühstücks, sind dabei stets zu berücksichtigen. Bindend sind die Daten, die auf der Buchungsbestätigung/Rechnung angeführt sind.

2. Die angegebenen Etappenorte sind die meist angefahrenen Etappenziele. Eventuelle Abweichungen vom beschriebenen Ablauf aus organisatorischen Gründen (z.B. Straßensperren, Betriebsschließungen) sind möglich, beeinträchtigen jedoch nicht Art und Inhalt der Reise. Im Einzelfall kann daher auf einen Ort der engeren Umgebung ausgewichen werden.

3. Beim Reiseverlauf wird größter Wert auf eine sichere und verkehrsarme Streckenführung gelegt. Nichtsdestotrotz lassen sich mitunter Wegstrecken auch auf stärker befahrenen Straßen nicht gänzlich vermeiden. Ggfs. abgebildete Streckenskizzen ermöglichen einen groben Überblick über die Streckenführung, bilden allerdings nicht die Grundlage für einen genauen Reiseverlauf. Alle Kilometerangaben verstehen sich als Zirka-Angaben und können von der tatsächlich zurückgelegten Strecke abweichen.

4. Die angebotenen Unterkünfte werden mit größter Sorgfalt innerhalb der in der Reiseausschreibung angegebenen Kategorien ausgewählt. Allfällige Abweichungen innerhalb einer Kategorie können nie zur Gänze ausgeschlossen werden, werden jedoch in der Regel durch andere Merkmale kompensiert. In diesem Sinne werden Abweichungen von Beispielhotels ausdrücklich vorbehalten.

5. Der Reisepreis versteht sich in Euro/EUR und pro Person im Doppelzimmer. Dabei bestimmt der erste Tag des Basispakets den Saisonpreis. Ggf. gebuchte Zusatznächte verschieben die Saisonzeit nicht. Ausnahmen und allfällige Zuschläge sind in der jeweiligen Reiseausschreibung angeführt und auch auf der Reisebestätigung/ Rechnung ersichtlich.

6. Bei unseren Reisen werden für mitreisende Kinder üblicherweise folgende Ermäßigungen auf Grundpreis und Zusatznächte als dritte Person im Doppelzimmer zweier Vollzahler gewährt: 0 bis 5,99 Jahre 100 % (ev. anfallende Kosten sind vor Ort zu begleichen, siehe Ziffer V. 7.) / 6 bis 11,99 Jahre 50 % / 12 bis 14,99 Jahre 25 % / ab 15 Jahren 10 %. Kinderermäßigungen für die Reiseart Rad & Schiff, bei speziellen Familienreisen sowie bei anderen, entsprechend gekennzeichneten Reisen, können von dieser Regelung abweichen und sind im Einzelfall pro Buchung zu klären.

7. Auf eventuell vor Ort anfallende Kosten (u.a. Unterkunft/Verpflegung für Kinder, Kur-/Ortstaxen bzw. Tourismusabgaben, Unterkunft/Verpflegung/Reinigung für Hunde) sowie exkludierte Transport- und Serviceleistungen wird in der jeweiligen Reiseausschreibung hingewiesen.

8. Soweit für die Leistungserbringung maßgeblich, wird vor einer verbindlichen Buchung auf die Sprache, in der die angeführten Leistungen erbracht werden, hingewiesen.

9. Nimmt der Reisende im Reisepreis enthaltene Leistungen, die für die Inanspruchnahme zur Verfügung stehen (z.B. Schiff-/Bahnfahrten, Eintritte etc.), nicht in Anspruch, so hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises.

 

VI. REISETEILNAHME / HAFTUNG / HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

1. Der Reisende hat vor Reisebeginn sicherzustellen, dass alle Voraussetzungen für einen Reiseantritt (z.B. vollständiger Zahlungseingang des Rechnungsbetrages entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, selbständige An- und Abreise zum Startort der Reise, Erfüllung aller Gesundheitsvorschriften) erfüllt werden.

2. Die Teilnahme an den angebotenen Reisen erfolgt auf eigene Gefahr. Minderjährige können nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten an einer Reise teilnehmen.

3. Der Reisende ist selbst dafür verantwortlich, dass er gesundheitlich den Anforderungen einer Aktivreise (z.B. körperliche Aktivität über mehrere Stunden) gewachsen ist. Für Personen mit eingeschränkter Mobilität sind die angebotenen Reisen leider nicht geeignet.

4. Die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung liegt in der Verantwortung des Reisenden. Insbesondere ist die Eignung von mitgebrachter Ausrüstung für die angebotenen Reisen eigenverantwortlich abzuklären (z.B. mitgebrachte eigene Roller auf nicht asphaltierten Streckenabschnitten, Licht etc.). Für Schäden an eigenen Rollern aufgrund der Streckenführung wird keine Verantwortung übernommen.

5. dinustours haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger. Buchungsgrundlage bilden die Leistungs- bzw. Reiseausschreibungen zum Zeitpunkt der Buchung bzw. sind jene Daten bindend, die auf der Buchungsbestätigung/Rechnung angeführt sind.

6. Bei sämtlichen Transporten (Bus, Schiff, Flugzeug u.ä.) gelten die Beförderungsbedingungen der jeweiligen Transportunternehmen.

7. Sollte aus Gründen, die von dinustours nicht beeinflusst werden können (z.B. Umbauten, Renovierung) vorgesehene Leistungsbestandteile wie etwa Besichtigungen nicht planmäßig stattfinden können, so wird nach Möglichkeit eine Alternative bzw. ein gleichwertiger Ersatz oder das Nachholen an anderer Stelle angeboten.

8. Sollten Schäden auftreten, welche allein durch einen von dinustours ausgewählten Leistungsträger verursacht worden sind oder welche von dinustours weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurden, so ist die Haftung von dinustours für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, gleich aus welchem Rechtsgrund, auf die dreifache Höhe des Reisepreises beschränkt.

9. Sollte ein Verlust oder die Beschädigung des Reisegepäcks auftreten, so haftet dinustours nur, wenn diese durch dinustours verursacht wurden und sofort nach Auftreten gemeldet werden, jedoch auch dann nur bis max. EUR 100,– pro Person. Keinerlei Haftung wird übernommen für: Gegenstände, welche üblicherweise nicht im Reisegepäck mitgenommen werden (z.B. Laptop o.ä. elektronische Geräte); Zahlungsmittel aller Art; optische Schäden und Schäden an Haltegriffen und Rollen; Beschädigungen an Gepäckstücken, deren Gesamtgewicht 20 kg überschreitet.

10. Der Transport von eigenen Rollern der Reisenden ist, sowohl während einer Reise als auch bei Transferfahrten, nur auf eigenes Risiko möglich. Die Fixeinstellungen an den Rolleranhängern sind auf die üblicherweise eingesetzten Veranstalterroller abgestimmt, so dass es bei eigenen Rollern selbst bei höchster Sorgfalt zu Umständen (z.B. Lockerung der Halterung) kommen kann, welche leichte Beschädigungen, insbesondere Lackschäden, nach sich ziehen können. Für während des Transportes entstandene Schäden kann daher nicht gehaftet werden. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für extern beauftragte Beförderungsunternehmen. dinustours legt bei der Auswahl der Unterkünfte größtmöglichen Wert auf eine sichere Abstellmöglichkeit der Roller. Separat verschließbare Garagen können jedoch leider nicht immer garantiert werden. Eigene Roller sind stets gut gesichert und versperrt abzustellen. Für einen Diebstahl eigener Roller kann von dinustours keine Haftung übernommen werden.

11. Zur Absicherung des Reisenden für allfällige Risiken ist in jedem Fall eine Reiserücktrittsversicherung inkl. Reiseabbruchversicherung und ggf. eine Versicherung für die Mitnahme eigener Roller empfehlenswert.

 

VII. GEWÄHRLEISTUNG

1. Abhilfe: Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, liegt es in der Verpflichtung des Reisenden, noch während seines Aufenthalts Abhilfe zu verlangen. Was vertragsgemäß ist, bestimmt sich einerseits nach der in der Buchung zugrundeliegenden Leistungsbeschreibung, andererseits aber auch nach der Ortsüblichkeit des Ziellandes (z.B. Hotelkategorisierung nach Sternen). dinustours kann eine Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordert bzw. sie vom Reisenden selbst verursacht worden ist, ist aber berechtigt, Abhilfe in Form von gleich- oder höherwertigen Ersatzleistungen zu erbringen. Eine solche Ersatzleistung kann der Reisende nur aus wichtigem, objektiv erkennbarem Grund ablehnen. Das Abhilfe-verlangen ist an dinustours direkt (Kontaktdaten des Ansprechpartners sind auf der Reisebestätigung /Rechnung ersichtlich) oder an den Gästebetreuer vor Ort zu richten. Der Gästebetreuer ist jedoch nicht berechtigt, Ansprüche anzuerkennen.

2. Minderung des Reisepreises: Für die Dauer einer nicht vertragsmäßigen Erbringung der Reise bis zur Abhilfe durch dinustours kann der Reisende nach Rückkehr von der Reise eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Die Minderung tritt nicht ein, wenn es der Reisende schuldhaft unterlässt, den Mangel den in Ziffer VII. 1. genannten Stellen rechtzeitig anzuzeigen, um diesen eine entsprechende Abhilfe zu ermöglichen bzw. diese Vertragswidrigkeit selbst herbeigeführt hat.

3. Eventuelle Ansprüche sollten umgehend nach Reiseende bzw. Rückkehr bei dinustours geltend gemacht werden.

 

VIII. MITWIRKUNGSPFLICHT

1. Der Reisende hat dinustours umgehend zu informieren, falls er die notwendigen Reiseunterlagen nicht bis acht Tage vor Reisebeginn erhält (Kontaktdaten des Ansprechpartners sind auf der Reisebestätigung/Rechnung ersichtlich).

2. Der Reisende ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehende Schäden so gering wie möglich zu halten oder zu vermeiden. Insbesondere sind Beanstandungen unverzüglich den in Ziffer VII. 1. genannten Stellen zur Kenntnis zu bringen. Diese sind beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist.

3. Unterlässt der Reisende, einen Mangel den in Ziffer VII. 1. genannten Stellen (rechtzeitig) anzuzeigen, um diesen die Abhilfe zu ermöglichen, oder hat der Reisende den Mangel selbst herbeigeführt, so kann dies als unterlassene Mitwirkung, sofern dies für den Reisenden grundsätzlich möglich gewesen ist, sowie als Mitverschulden bewertet werden und allfällige Ansprüche schmälern.

 

IX. SONSTIGES

1. Der Reisende ist grundsätzlich für die Einhaltung aller Pass-, Visa-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Weiterführende Informationen zu den jeweiligen Bestimmungen für EU-Bürger werden vor Vertragsabschluss von dinustours mitgeteilt.

2. Der Reisende haftet während der Dauer der Reise für Schäden oder Verlust an der ihm von dinustours zur Verfügung gestellten Ausrüstung.

3. Alle Preisangaben erfolgen in Euro/EUR.

4. Erfüllungsort ist der Sitz von dinustours.

5. Änderungen in Reiseausschreibungen sowie Irrtümer, Druckfehler und Rechenfehler werden vorbehalten!

6. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Reisebedingungen bzw. des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung wird durch eine wirksame Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Erfolg der unwirksamen möglichst nahekommt.

7. Eine allenfalls angegebene Mobiltelefonnummer des Reisenden (=“Notfallnummer“) wird einzig für Notfälle und unter Berücksichtigung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) an den vor Ort durchführenden Partner weitergegeben.

 

X. GERICHTSSTAND / ANWENDBARES RECHT

1. Das Vertragsverhältnis unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss sämtlicher Verweisungsnormen. UN Kaufrecht wird ausdrücklich ausgeschlossen.

2. Der Reisende kann dinustours nur an ihrem Sitz verklagen.

3. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist dessen Wohnsitz maßgeblich, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben. In diesem Falle ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgeblich.

 

XI. WICHTIGSTE RECHTE NACH DER RICHTLINIE (EU) 2015/2302

• Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.

• Es haftet dinustours für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.

• Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter in Verbindung setzen können.

• Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen.

• Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.

• Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.

• Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.

• Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.

• Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.

• Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.

• Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.

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